Um dem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger DGUV Vorschriften. Diese Vorschriften sind wesentlicher Bestandteil der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit.
DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Diese Vorschriften haben den Zweck, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sie sind daher ein zentrales Instrument zur Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
Die Erstellung der DGUV Vorschriften erfolgt in den Fachbereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dabei arbeiten Experten der DGUV eng mit Fachleuten aus verschiedenen Branchen und Disziplinen zusammen. Diese Zusammenarbeit gewährleistet, dass die Vorschriften praxisnah und wissenschaftlich fundiert sind. Durch den Einbezug von Praktikern wird sichergestellt, dass die Vorschriften den realen Arbeitsbedingungen entsprechen und in der Praxis gut umsetzbar sind.
Zusätzlich zu den DGUV Vorschriften entwickeln die Unfallversicherungsträger weitere Regelwerke und Empfehlungen, die der Prävention und dem Gesundheitsschutz dienen. Dazu gehören DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze, die ebenfalls wichtige Hilfsmittel für die betriebliche Praxis darstellen. Gemeinsam tragen diese Regelungen dazu bei, ein hohes Schutzniveau für Beschäftigte in allen Branchen zu gewährleisten.
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