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Unterschied zw. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten

Aktualisiert: 15. Okt.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit und übernimmt umfassende Aufgaben für den gesamten Betrieb. Dazu gehören beispielsweise die Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung neuer Arbeitsverfahren. Diese Tätigkeiten erfordern ein umfangreiches Fachwissen, weshalb Fachkräfte für Arbeitssicherheit heutzutage häufig über einen Abschluss in Ingenieurwissenschaften oder einem naturwissenschaftlichen Studium verfügen.


Als Unterschied ist der Sicherheitsbeauftragte hingegen ist in der Regel in einen bestimmten Arbeitsbereich eingebunden, wie zum Beispiel den Produktionsprozess. Er steht in unmittelbarem Kontakt zu seinen Kollegen und unterstützt dabei, die Arbeitssicherheit im täglichen Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Er berät seinen direkten Vorgesetzten und dient als Vorbild für seine Kollegen. Einzelheiten zur Rolle des Sicherheitsbeauftragten sind in § 22 SGB VII geregelt. In der Regel sind Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.




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