Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Gesetz, das die grundlegenden Rechte und Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes regelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Es bildet die Grundlage für weitere spezifische Vorschriften und regelt insbesondere:
1. Pflichten des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden werden. Dazu gehört die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, um Risiken zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Der Arbeitgeber muss für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes sorgen und die erforderlichen Mittel bereitstellen.
Er muss die Beschäftigten über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen unterweisen und sie regelmäßig schulen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen, etwa bei neuen Arbeitsverfahren oder Erkenntnissen.
2. Rechte und Pflichten der Beschäftigten:
Beschäftigte sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers zu beachten und Arbeitsmittel sowie persönliche Schutzausrüstungen ordnungsgemäß zu nutzen.
Sie haben das Recht, Gefährdungen an den Arbeitgeber zu melden und sich bei unzureichenden Schutzmaßnahmen an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
Beschäftigte dürfen wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte im Bereich des Arbeitsschutzes nicht benachteiligt werden.
3. Überwachung des Arbeitsschutzes:
Die zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsämter oder Berufsgenossenschaften) überwachen die Einhaltung der Vorschriften.
Diese Behörden haben das Recht, Betriebe zu betreten, Kontrollen durchzuführen und Maßnahmen anzuordnen.
Das Arbeitsschutzgesetz ist eine wichtige Grundlage für den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und umfasst eine Vielzahl weiterer Regelungen, die in Verbindung mit spezifischen Arbeitsschutzverordnungen umgesetzt werden.
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