Gefährdungsbeurteilung erstellen – Ablauf, Pflichten und Aktualisierung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen sowie die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen, umsetzen und auf Wirksamkeit prüfen. Ohne Gefährdungsbeurteilung fehlt die systematische Basis für Unterweisungen, Betriebsanweisungen und technische Schutzmaßnahmen.
Der Ablauf umfasst typischerweise: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen identifizieren (z. B. aus ArbStättV, BetrSichV, GefStoffV, Lärm, psychische Belastung), Risiken beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und priorisieren, Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit prüfen, Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und bei Änderungen aktualisieren. Die Dokumentation muss für Außenstehende (z. B. Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaft) nachvollziehbar sein.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Durchführung; er kann sich dabei fachkundig unterstützen lassen. Eine Fachkraft für Arbeitsschutz darf die Gefährdungsbeurteilung fachlich erstellen und den Prozess begleiten. In vielen Betrieben übernimmt die externe oder interne FaSi die Erstellung, der Arbeitgeber bestätigt und setzt die Maßnahmen um.
Eine einmal erstellte Gefährdungsbeurteilung ist nicht „fertig für immer“. Sie muss regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen (neue Tätigkeiten, neue Stoffe, Unfälle, neue Erkenntnisse) aktualisiert werden. Wir erstellen und aktualisieren für Sie Gefährdungsbeurteilungen, die rechtssicher und in der Praxis umsetzbar sind – in Köln, NRW und auf Wunsch darüber hinaus.
