DGUV Vorschrift 2 – Regeln und Pflichten für Unternehmen

Die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 tritt 2025 in Kraft und bringt wesentliche Verbesserungen für die betriebliche Gesundheits- und Sicherheitsbetreuung mit sich. Ziel ist es, die Betreuung praxisnäher, verständlicher und effizienter zu gestalten, ohne die bestehenden Sicherheitsstandards zu senken.

Ein zentraler Punkt ist die verbesserte Verständlichkeit und Struktur der Vorschrift. Die bisherige Fassung von 2011 galt vielen als unübersichtlich und schwer zugänglich. Die Neufassung trennt nun deutlicher zwischen verpflichtenden Vorschriften und empfohlenen Regelungen, was die Anwendung im Alltag erleichtert und Rechtssicherheit schafft.

Zudem wurden gezielte Anpassungen für eine bessere Praxisanwendung vorgenommen. Begriffe wie die „Grundbetreuung“ werden klarer definiert und einheitlich für alle Betriebe verwendet. Auch die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten sind verständlicher gefasst, sodass Rollen, Zuständigkeiten und Erwartungen transparenter werden.

Ein weiterer Baustein ist der Einsatz digitaler Technologien. Künftig können digitale Kommunikationsmittel systematischer genutzt werden, um Ressourcen effizienter einzusetzen und die Betreuung flexibler zu gestalten. Teile der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung können so auch digital erfolgen – ein Vorteil insbesondere vor dem Hintergrund veränderter Arbeitswelten und mobiler Arbeitsformen.

Neu ist außerdem die Erweiterung der Qualifikationen: Neben klassischen technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen können nun auch Absolventinnen und Absolventen aus anderen Bereichen wie Psychologie oder Biologie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden. Diese Interdisziplinarität ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung von Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen.

Für kleinere Betriebe wurden die Betreuungsmodelle vereinfacht und zugänglicher gestaltet. Insbesondere Kleinstbetriebe profitieren von angepassten Lösungen, die die Umsetzung erleichtern und gleichzeitig ein angemessenes Schutzniveau sicherstellen.

Insgesamt trägt die neue DGUV Vorschrift 2 dazu bei, die betriebliche Betreuung ressourcenschonend und zeitgemäß zu organisieren. Unternehmen und Fachkräfte erhalten eine klarere Struktur und praxistaugliche Vorgaben, um Gesundheit und Sicherheit nachhaltig zu sichern.