ASR A2.2 Brandschutzhelfer – Anzahl, Schulung und Pflicht

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ verlangt, dass Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden lassen. Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall bei der Evakuierung, der Bedienung von Löschgeräten und der Sicherstellung der Brandschutzordnung. Sie ersetzen keinen Brandschutzbeauftragten, ergänzen aber die betriebliche Brandschutzorganisation.

Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ausschlaggebend sind unter anderem die Anzahl der Beschäftigten, die räumliche Verteilung (z. B. mehrere Gebäude oder Stockwerke), die Fluchtwegplanung und ob besondere Gefährdungen bestehen. In der Praxis werden häufig etwa 5 bis 10 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet; in Kleinstbetrieben oft mindestens eine Person pro Schicht oder Gebäudebereich.

Die Ausbildung muss die Inhalte der ASR A2.2 abdecken: u. a. Gefahren durch Brände, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall, Wirkungsweise und Handhabung von Löschgeräten sowie Evakuierung. Die Schulung umfasst in der Regel theoretische und praktische Anteile (z. B. Löschübung). Eine Wiederholungsschulung ist in angemessenen Abständen erforderlich – typischerweise alle drei bis fünf Jahre, sofern keine besonderen Anlässe vorliegen.

Arbeitgeber müssen die Zahl der Brandschutzhelfer festlegen, die Ausbildung sicherstellen und die Teilnahme dokumentieren. Wer unsicher ist, wie viele Brandschutzhelfer im eigenen Betrieb nötig sind, kann sich an einer Gefährdungsbeurteilung orientieren oder eine Fachkraft für Arbeitsschutz bzw. einen Brandschutzbeauftragten hinzuziehen. Wir beraten Sie in Köln und NRW zur richtigen Anzahl, führen Brandschutzhelfer-Schulungen durch und unterstützen bei der Dokumentation.