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DGUV V 1 – Grundsätze der Prävention im Arbeitsschutz

Autorenbild: Health and Safety +Health and Safety +

Aktualisiert: 15. Okt. 2024

Die DGUV Vorschrift 1, auch bekannt als "Grundsätze der Prävention", ist eine zentrale Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie stellt grundlegende Vorschriften und Prinzipien zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung in Betrieben und Einrichtungen dar. Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:


1. Anwendungsbereich:

  • Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen und Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.


2. Pflichten des Unternehmers:

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen.

  • Er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.

  • Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten ausreichend unterwiesen und über Gefahren sowie Schutzmaßnahmen informiert werden.


3. Pflichten der Versicherten:

  • Die Beschäftigten müssen die Vorschriften des Arbeitsschutzes einhalten und die zur Verfügung gestellten Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen nutzen.

  • Sie sind verpflichtet, Mängel und Gefahren unverzüglich zu melden.


4. Organisation des Arbeitsschutzes:

  • Es müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellt werden, um den Unternehmer bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen.

  • Der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.


5. Unfallverhütungsvorschriften und Regeln:

  • Die DGUV Vorschrift 1 verweist auf weitere spezifische Unfallverhütungsvorschriften und Regeln, die je nach Branche und Tätigkeit zusätzlich zu beachten sind.


6. Kontrolle und Überwachung:

  • Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen überwacht. Diese Institutionen können Betriebsbesichtigungen durchführen und bei Bedarf Anordnungen erteilen.


Ziel der DGUV Vorschrift 1:

Das Hauptziel der DGUV Vorschrift 1 ist es, einen einheitlichen und systematischen Ansatz zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu gewährleisten. Durch klare Vorgaben und die Einbindung aller Beteiligten soll ein hohes Schutzniveau am Arbeitsplatz erreicht werden.



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