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Brandschutzhelfer - Aufgaben und Anzahl

Aktualisiert: 6. März

Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss sicherstellen, dass genügend Beschäftigte im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult und geübt sind, um Entstehungsbrände zu bekämpfen. Dies dient dazu:

  • Entstehungsbrände schnell und sicher zu bekämpfen,

  • die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und

  • die sichere Flucht der gefährdeten Personen im Brandfall ohne Eigengefährdung zu gewährleisten.


Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel sind etwa 5 % der Beschäftigten ausreichend, sofern keine besondere Brandgefährdung vorliegt. Bei erhöhter Brandgefahr, Anwesenheit vieler Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern notwendig sein. Es sollten auch Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Personen durch Fortbildung, Urlaub oder Krankheit berücksichtigt werden, wie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) beschrieben.

Detaillierte Informationen zur Aufgaben, Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern finden sich in Kapitel 9.1 dieser DGUV Information. Weitere Informationen bietet die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“




Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

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