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Leistungen
Arbeitssicherheit & Brandschutz

Sicherheitstechnische Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2.

ASA-Sitzung & Unterweisung

  • Leitung und Organisation von ASA-Sitzungen 

  • Unterweisung/Information von Führungskräften und Mitarbeitern zu Betreiberpflichten und Übertragung von Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG)

  • Gefährdungsbeurteilung (ArbStättV), bezogen auf Arbeitsstätten und Arbeitsplatz

  • Gefährdungsbeurteilung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (ArbSchG)

  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz

Technische Prüfungen

  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3

Audit

  • Durchführung interner Audits

  • Vorbereitung und Begleitung externer Audits

  • Unterstützung und Beratung bei Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen

Beratung

  • ​Beratung bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz

  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

  • Beratung zum betrieblichen Gefahrstoffmanagement

  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG, DGUV-Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV, BioStoffV, usw.)

  • Begleitung von Projekten hinsichtlich Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Dokumentation

  • Erstellung erforderlicher Dokumentation zum Arbeitsschutz​

  • Erstellung von Präsenz- und Onlineunterweisungen

  • Unterstützung bei Behördenkontakten und bei der Erfüllung behördlicher Auflagen

  • Erstellung von Arbeits- und Betriebsanweisungen

Begehungen

  • Betriebsbegehungen und Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Erstellung der Begehungsprotokolle 

Brandschutz

  • Erstellung und Fortschreiben der Brandschutzordnung 

  • Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen

  • Ermittlung von Brand-und Explosionsgefahren

  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern

  • Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers

  • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  • Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel

  • Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)​​​​​

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