Es ist grundsätzlich Aufgabe der Geschäftsführung, für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. In kleinen Unternehmen sind die Geschäftsführer oft selbst direkt in den Betriebsablauf eingebunden und verfügen in der Regel über die nötige Erfahrung, um angemessene Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. In größeren Unternehmen mit mehreren Abteilungen oder Standorten ist es jedoch sinnvoll, Führungskräfte mit unternehmerischen Aufgaben zu betrauen. In Bezug auf den Arbeitsschutz bedeutet dies, dass die Geschäftsführung die klare Definition und Delegation von Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten (Pflichtenübertragung) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherstellen muss.
Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz
Aktualisiert: 15. Okt.
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