Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (auch Sifa oder Fasi abgekürzt) zu ernennen. Diese Fachkräfte unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung und helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu fördern. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung sicherer Arbeitssysteme.
Die Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beinhalten eine berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Zusätzlich müssen sie eine sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen, die in speziellen Lehrgängen erworben werden kann. Diese Lehrgänge werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung angeboten und stellen sicher, dass die Fachkräfte über alle notwendigen Kompetenzen verfügen.
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